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Aus Philatelie; Wissen was bei Briefmarken Sache ist
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DIE SONDERMARKE „AUDREY HEPBURN“ IN ZAHLEN Die Marke hat einen Nennwert von 1,10 Mark. Hinzu kommen 50 Pfennig als Zuschlag für wohltätige Zwecke. Solche „Wohlfahrtsmarken“ gibt es seit 1949. Sie zeigt Audrey Hepburn im Film „Frühstück bei Tiffany’“ (1961, 110 Minuten) mit einer Zigarettenspitze im Mund. Der mit 2 Oscars ausgezeichnete Film beruht auf einem Roman von Truman Capote, die Musik schrieb Henry Mancini („Moon River“). Herausgeber von Briefmarken ist in Deutschland das Bundesfinanzministerium, Referat Postwertzeichen. Es erteilte am 28. August 2001 die Druckfreigabe der Marke an die Bundesdruckerei. Die Sondermarke sollte am 11. Oktober 2001 in einem 10er-Bogen und am 13. November 2001 als Briefmarkenheft mit 4 anderen Wohlfahrtsmarken in Verkehr gebracht werden. Der Sohn von Audrey Hepburn untersagte den Verkauf der bereits 14 Mio. gedruckten Exemplare. Die Post hatte versäumt, sich im Vorfeld die Bildrechte zu sichern. Einige Marken gelangten dennoch in den Verkehr. 5 gestempelte Einzelmarken sind bislang aufgetaucht und versteigert worden. Das bislang letzte gefundene Exemplar, die 5. Briefmarke, versteigerte vor einem Jahr das Berliner Auktionshaus Andreas Schlegel. Zuschlag: 53.500 Euro. Die ersten Probedruck-Bögen hatten die Grafikerin Antonia Graschberger, der Vorsitzende des Briefmarkenbeirats Karl Oskar Blase, die Deutsche Post und das Bundesfinanzministerium erhalten. Nach dem Verkaufsverbot forderte die Bundesdruckerei die Exemplare zurück, um sie zu vernichten – das Ministerium und die Post kamen der Aufforderung nicht nach. Die 3 Bögen des Bundesfinanzministeriums sind bis heute verschwunden. Die 3 Bögen der Deutschen Post befinden sich in den Archiven des Unternehmens bzw. im Archiv für Philatelie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation, den dritten schickten sie an Audrey Hepburns Sohn. Der jetzt angebotene Zehner-Bogen hat einen Schätzwert von einer halben Million Euro.
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