Stehende Helvetia 1881-1908, Heft 4: Originalstiche und Druckplatten

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Category: Forschung Stehende Helvetia
Language:  
Publication year: 2012
Page count: 64
Cover: Heft
Number of copies: Unbekannt
Publishing house: Self-published
ISBN: 

In der Broschüre «Die Ausgabe Stehende Helvetia» schreibt Ed. Rüttimann (1946): Die Zeichnung wird in folgender Weise in das Metall eingraviert: Eine glatt geschliffene Kupferplatte wird mit einer Masse, die man Ätzgrund nennt, überzogen, auf dieser Schicht wird die Zeichnung als Spiegelbild angebracht und dann mittelst eines spitzen Instrumentes, der Radiernadel, in den Ätzgrund eingeritzt, und zwar bis an das Kupfer, sollen aber starke Schatten entstehen, sogar noch etwas in das Metall hinein. Dann übergiesst man die Platte mit Scheidewasser [Salpetersäure], wodurch die eingeritzte Zeichnung tiefer in das Kupfer eingeätzt wird, während die mit dem Ätzgrund bedeckten Flächen unversehrt bleiben. Nun wird die Masse entfernt und das eigentliche Stechen, das heisst die Vollendung des Bildes beginnt. Hierzu bedient man sich des Grabstichels [→ Seite 209], eines spitzen Instrumentes, mit dem Licht und Schatten, überhaupt alle Feinheiten des Bildes auf der eingeätzten Zeichnung eingraviert werden. Je tiefer der Stich geht, umso fetter, auftragender wird die Farbe dann auf den späteren Abdrücken erscheinen. Damit ist dann der Originalstich beendigt, der in diesem Falle aus einem Briefmarkenbild besteht. ... Um zu vermeiden, dass auf einem Bogen voneinander abweichende Markenbilder entstehen, stellt man nur einen Originalstich her. Dieses eine Markenbild vervielfältigt man dann auf galvanischem Wege so oft, bis man eine Platte zusammenstellen kann, die die gewünschte Anzahl von Bildern enthält, um einen Bogen zu drucken.

Der OS dient allerdings nicht immer als Vorlage für die galvanische Plattenproduktion. Oftmals wird zuerst eine Urmatrize kopiert, auf der noch Abänderungen vorgenommen werden können (Entfernen von Gravuren). Sofern Nachgravierungen (Hinzufügen von Gravuren) notwendig sind, wird zusätzlich von der Urmatrize eine Urpatrize gezogen. Der Originalstich bleibt so unverändert erhalten.